Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Aremberg

Am Freitag, den 23. Mai 2025 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Aremberg die diesjährige nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen der Jagdbögen Aremberg herzlich eingeladen.

Zunächst wird die Beschlussfähigkeit der Genossenschaftsversammlung festgestellt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung/Eröffnung
  2. Rückblick auf das Jagdjahr 2024/2025 mit Information über den Abschuss und die Erfüllung der Abschussvereinbarung
  3. Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jagdgenossenschaft durch die Rechnungs- und Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Ahrweiler
  4. Kassenbericht über das Jagdjahr 2024/2025
  5. Rechnungsprüfung und Entlastung des Vorstandes
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Stundensätze für erbrachte Arbeitsleistungen sowie für den Maschineneinsatz
  7. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025/2026
  8. Beratung und Beschlussfassung über Verwendung Reinertrag des Jagdjahres 2024-2025
  9. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag einer möglichen vorzeitigen Jagdpachtverlängerung durch die Pächter Nordteil, hierzu Autorisierung des Vorstandes in Verhandlungen einzutreten und Vertragsverhandlungen zu führen.
  10. Erteilung eines zusätzlichen Begehungsscheines durch den Pächter Südteil
  11. Verschiedenes

 

Änderungen der Eigentumsverhältnisse im Jagdkataster bitte ich bis zum 16. Mai 2025 beim Jagdvorsteher Theo Udelhofen anzuzeigen. Andernfalls gilt das vorliegende Jagdkataster als festgestellt.

Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Aremberg liegt vom 2. Juni 2025 bis einschließlich 15. Juni 2025 in der Wohnung des Jagdvorstehers zur Einsichtnahme aus.

Hinweis zur Vertreterregelung:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Die bisherigen vollmachten haben zum 31. März 2025 ihre Gültigkeit verloren. Alle Jagdgenossen, die durch den o.a. Personenkreis vertreten werden, müssen entsprechend den Hinweisen eine neue Vollmacht vorlegen. Diese ist jährlich zu erneuern.

Jagdgenossenschaft Aremberg

Theo Udelhofen, Jagdvorsteher